Zwischen Purpose und Asset-Lock: Die GmbH mit gebundenem Vermögen.
Die Nachfolge in Familienunternehmen stellt derzeit ein größeres Thema denn je dar und ist in aller Munde. Im Rahmen der Nachfolge treffen heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Werten, Zielen und Lebenseinstellungen aufeinander. Um diesen Sprung zu schaffen, hilft ein guter Plan, sowie eine durchdachte Strategie. Doch für einen gelungenen Nachfolgeprozess müssen insbesondere geeignete Nachfolger:innen gefunden werden. Laut einer Erhebung der DIHK aus 2019 treffen auf ein übernahmefähiges Unternehmen nur 0,6 Nachfolger:innen – somit besteht bei fast jedem zweiten Familienunternehmen eine Problematik im Bereich der geeigneten Nachfolge. Als eine Möglichkeit der Nachfolge im Familienunternehmen wird immer häufiger die GmbH mit gebundenem Vermögen (ehemals Verantwortungseigentum) diskutiert. Diese wurde bereits hier im Werk:log thematisiert.
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Es beschreibt für uns das Handeln, den Verstand, die Tiefenanalyse und die Wirkungen, die sich dadurch zeigen.
Inzwischen liegt der zweite Gesetzesentwurf für eine GmbH mit gebundenem Vermögen vor. Wie Jakob Willeke in seinem Artikel bereits thematisierte, definiert sich die GmbH mit gebundenem Vermögen insbesondere durch den sogenannten Asset Lock, also eine dauerhafte Vermögensbindung, welche die Entnahme der Gewinne durch die Gesellschafter:innen verhindert. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass nicht die Gewinnmaximierung der Unternehmen im Vordergrund steht, sondern die Fortführung des Unternehmens auf lange Sicht und das Unternehmertum an sich. Zwangsläufig muss dabei jedoch auch bedacht werden, dass hierdurch die Attraktivität für Fremdkapitalgeber:innen in das Unternehmen zu investieren massiv abnimmt. Auch geraten Unternehmer:innen dadurch in eine rein verwaltende Position, was wiederum Auswirkungen auf die Innovationskraft und den Wachstumshorizont mit sich bringen kann.
Ein Wesensmerkmal der GmbH mit gebundenem Vermögen ist der sogenannte Purpose, also der Mehrwert des Unternehmens für die Gesellschaft. Die Realisierung des Purpose soll durch die dauerhafte Vermögensbindung garantiert werden. Bei Familienunternehmen kämen als Purpose insbesondere Werte wie Traditionen in Frage. Die Frage nach Sinn und Zweck ist grundsätzlich keine neue Frage, denn jedes Unternehmen muss sich und seinen Stellenwert in der Gesellschaft immer wieder hinterfragen. Bereits jetzt verfolgen die meisten Unternehmen Ziele und Werte, die über das eigentliche Unternehmertum hinausreichen und gesellschaftlichen Mehrwert generieren. Allerdings regt die deutliche Definition des Purpose womöglich zum Nachdenken über noch nachhaltigere Lösungen an.
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Es beschreibt für uns das Gefühl, das Herz, die Emotionalität und die Erlebnisse, die Menschen miteinander verbinden.
Die GmbH mit gebundenem Vermögen ist im aktuellen Gesetzesvorschlag eine eigene Gesellschaftsform, die näher an einer GmbH als an einer Stiftung zu sehen ist. Die Anteile der GmbH mit gebundenen Vermögen sind gemäß Paragraf 77 c IV 1 GmbHG-E zwar frei vererblich, allerdings soll verhindert werden, dass Nachfolger:innen in das Unternehmen kommen, welche nicht den Purpose des Unternehmens weiter fördern. Hinsichtlich der Erbschaftssteuer sollen der GmbH mit gebundenem Vermögen ähnliche Vergünstigungen wie der gGmbH zukommen, es soll also auch möglich sein, Teile des Verwaltungsvermögens in begünstigtes Vermögen umzuwandeln, da Erb:innen im Erbfall keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen, sondern lediglich auf die Einlage haben. Jedoch ist hierbei die Problematik des Pflichtteilrechts nach den Paragrafen 2303 ff. BGB hervorzuheben, welche bislang im Gesetzesentwurf nicht thematisiert wird. Zudem ist die Wahrung der gemeinnützigen und ideellen Zwecke die Voraussetzung für die Gewährung der steuerlichen Vorteile für eine gGmbH. Der Purpose der GmbH mit gebundenem Vermögen jedoch muss gerade nicht zwangsläufig gemeinnützig sein.
Hinsichtlich der Publizitätspflichten sollen die bislang geltenden Pflichten für eine klassische GmbH Anwendung finden, hier ist somit keine Erleichterung zu sehen.
Enkelfähigkeit im Denken und Handeln
Sie bedeutet für uns Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit & langfristige Wirksamkeit über Generationen.
Insbesondere für kleinere Unternehmen oder Start-Ups stellt die GmbH mit gebundenem Vermögen eine Alternative für komplexe Stiftungskonstruktionen dar. Auch für größere Unternehmen – für die eine Stiftung grundsätzlich eine Möglichkeit wäre – ist die GmbH mit gebundenem Vermögen eine deutlich schlankere Antwort auf die Frage der Gesellschaftsform. Das Weiterdenken des Purpose-Gedankens kann zu einem gesamtgesellschaftlichen Mehrwert führen. Um die Enkel- und Zukunftsfähigkeit dieser Gesellschaftsform zu sichern, sind jedoch einige formale Anpassungen nötig. Auch muss sich die Frage nach der Zukunft dieser Gesellschaftsform in Zeiten von wirtschaftlicher Stagnation gestellt werden.
Josephine Burger hat Wirtschaftsrecht studiert und absolviert derzeit ihren LL.M in Heidelberg. Sie stammt aus einer Unternehmerfamilie, welche in 6. Generation das Familienunternehmen, die BURGER GROUP, führt. Naheliegend schrieb sie deshalb ihre Bachelorarbeit über die Nachfolge im Familienunternehmen, konkret zu dem Thema „Ist die GmbH mit gebundenem Vermögen eine geeignete Rechtsform für die Nachfolge im Familienunternehmen“. Bei der Themenfindung dieser Arbeit half maßgeblich der Geschäftsführer von FUTUN, Dr. Marcel Megerle, der bereits seit vielen Jahren mit der Familie Burger vertraut ist.
Bild: Die Geschwister Fabian, Josephine und Manuel Burger (v.l.n.r.).
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